Gestaltungsplanverfahren
Gestaltungsplan Bibernbachstrasse
Ausschreibung und öffentliche Mitwirkung
Der Gestaltungsplan «Bibernbachstrasse» mit Sonderbauvorschriften liegt vom 12. Juni bis 31. August 2026 zur öffentlichen Mittwirkung auf.
(Aufgrund von Sommerschliessung der Verwaltung besteht eine verlängerte Auflagefrist)
Die Unterlagen können eingesehen werden:
auf der Gemeindeverwaltung (Stöcklistrasse 2, 4573 Lohn-Ammannsegg) während der ordentlichen Öffnungszeiten (Sommerschliessung 20. bis 31.7.2026) sowie auf dieser Web-Site.
Während der Mitwirkungsfrist kann jede interessierte Person Anregungen und Stellungnahmen schriftlich einreichen an:
Gemeindeverwaltung Lohn-Ammannsegg - Mitwirkung Gestaltungsplan Bibernbachstrasse - Stöcklistrasse 2 - 4573 Lohn-Ammannsegg
Gesetzliche Grundlage: Art. 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) sowie§ 3 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) des Kantons Solothurn zur öffentlichen Mitwirkung.
Öffentliche Sprechstunden in Anwesenheit der Eigentümerschaft, der Planungskommission und des Planungsteams finden im neuen Schulhaus Rochen, Friedhofstrasse, Lohn-Ammannsegg, statt.
Montag, 22. Juni 2026, 16.30 - 18.30 Uhr
Montag, 24. August 2026, 17.00 - 19.00 Uhr
Sie sind herzlich eingeladen, Ihre Fragen zur Planung direkt an diese Personen zu richten. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Planunterlagen und Berichte GP Bibernbachstrasse
Öffentliche Planauflage: "Ausdolung Dorfbach (Lohn-Ammannsegg) und Bodenaufwertung (Biberist)
Das Bau- und Justizdepartement des Kantons Solothurn sowie die Einwohnergemeinden Lohn-Ammannsegg und Biberist legen folgende Planungen öffentlich auf:
Kantonaler Erschliessungs- und Gestaltungsplan mit Sonderbauvorschriften
«Ausdolung Dorfbach (Lohn-Ammannsegg) und Bodenaufwertung (Biberist)» inklusive Gesuch um Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung des Waldabstands.
Kommunaler Teilzonenplan
«Uferschutzzone Dorfbach mit Zonenvorschriften».
Auflagefrist
Die Unterlagen liegen vom 12. Juni 2026 bis 13. Juli 2026 öffentlich auf.
Einsichtnahme
Die Planunterlagen können während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten an folgenden Orten eingesehen werden:
- Gemeindeverwaltung Lohn-Ammannsegg
- Gemeindeverwaltung Biberist
- Amt für Raumplanung, Werkhofstrasse 59, 4509 Solothurn
Zusätzlich stehen die Unterlagen ab Beginn der Auflagefrist auf der Website des Amtes für Raumplanung zur Verfügung.
Einspracherecht
Personen, die durch die Planung betroffen sind und ein schutzwürdiges Interesse nachweisen können, haben das Recht, während der Auflagefrist Einsprache zu erheben. Die Einsprache ist schriftlich einzureichen, zu begründen und mit einem konkreten Antrag zu versehen.
Zuständige Behörden für Einsprachen
Teilzonenplan «Uferschutzzone Dorfbach mit Zonenvorschriften»
Gemeinderat Lohn-Ammannsegg
Stöcklistrasse 2
4573 Lohn-Ammannsegg
Kantonaler Erschliessungs- und Gestaltungsplan «Ausdolung Dorfbach (Lohn-Ammannsegg) und Bodenaufwertung (Biberist)»
Bau- und Justizdepartement
Rötihof, Werkhofstrasse 65
4509 Solothurn
Rodungsgesuch
Volkswirtschaftsdepartement
Rathaus
4509 Solothurn
Weitere Informationen
Dem kantonalen Erschliessungs- und Gestaltungsplan kommt gleichzeitig die Bedeutung einer Baubewilligung zu. Das Rodungsgesuch wird zusätzlich separat im Amtsblatt publiziert. Mit der Genehmigung der Planung wird zudem eine Ausnahmebewilligung für die Unterschreitung des gesetzlichen Waldabstands beantragt.
Gestaltungsplan Schulhausstrasse 10
Gestaltungsplan alte Bernstrasse
2. Öffentliche Auflage 11. Aug. - 09. Sept. 2025
Gestützt auf § 15 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) vom 3. Dezember 1978 sowie den Beschluss des Gemeinderates vom 24. März 2025 wird der Gestaltungsplan Alte Bernstrasse mit Sonderbauvorschriften öffentlich aufgelegt.
kompletter Ausschreibungstext 2. öffentliche Auflage
Orientierend können zudem eingesehen werden:
(ohne Einsprachemöglichkeit)
- Raumplanungsbericht
- Mitwirkungsbericht
Unterlagen zur 2. Auflage
Öffentliche Auflage 7. Apr. -12. Mai 2025
Gestaltungsplan Alte Bernstrasse mit Sonderbauvorschriften
Gestützt auf § 15 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) vom 3. Dezember 1978 sowie den Beschluss des Gemeinderates vom 24. März 2025 wird der Gestaltungsplan Alte Bernstrasse mit Sonderbauvorschriften öffentlich aufgelegt.
Auflagezeit (verlängert): 7. April – 12. Mai 2025
Verlängerung der Auflagefrist aufgrund einer Korrektur der Bauprofile
Auflageort:
Gemeindeverwaltung, Stöcklistrasse 2, 4573 Lohn-Ammannsegg (während der ordentlichen Schalteröffnungszeit)
Orientierend können zudem eingesehen werden
(gegen diese Unterlagen können keine Einsprachen eingereicht werden):
- Raumplanungsbericht
- Mitwirkungsbericht
Jede Person, die durch die vorgenannte Planung berührt ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, kann beim Gemeinderat Lohn-Ammannsegg schriftlich Einsprache erheben. Die Einsprache ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten (§ 16 Abs. 1 PBG). - Der Gemeinderat
Auflage-Plan - Gestaltungsplan alte Bernstrasse
Richtprojekt - Gestaltungsplan Alte Bernstrasse
Sonderbauvorschriften - Gestaltungsplan Alte Bernstrasse
Massgebendes Terrain - Gestaltungsplan Alte Bernstrasse
Orientierend:
Mitwirkungsbericht
Inseratetext Öffentliche Auflage (Fristen, gesetzliche Grundlagen)
Öffentliche Mitwirkung
Gestützt auf § 3 des Planungs- und Baugesetz (PBG) sowie den Beschluss des Gemeinderates vom 19. August 2024 lädt der Gemeinderat und die Planungskommission zur Mitwirkung zu folgendem Planungsgeschäft ein:
GESTALTUNGSPLAN ALTE BERNSTRASSE
Auflage
Die Unterlagen zur öffentlichen Mitwirkung können während den ordentlichen Öffnungszeiten oder auf Voranmeldung vom 29. August – 18. September 2024 im Gemeindehaus eingesehen werden.
Die wichtigen Unterlagen finden Sie hier online.
Frist
Mitwirkungsvorschläge (schriftlich) können bis am 18. September 2024 an folgende Adresse geschickt werden:
Einwohnergemeinde Lohn-Ammannsegg
Gemeinderat
Stöcklistrasse 2
4573 Lohn-Ammannsegg oder per Mail an
plako@lohn-ammannsegg.ch