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Änderung des Zonenreglementes 2025

September 2026

Mit Beschluss Nr. 2026/1297 vom  11. August 2026 hat der Regierungsrat des Kantons Solothurn der Aenderung von § 16 des Zonenreglementes der Einwohnergemeinde Lohn-Ammannsegg zugestimmt


Januar 2026

Die öffentliche Auflage wurde ohne Einsprachen beendet. Weitere Infos folgen, sobald die Genehmigung vorliegt. 


November 2025

Änderung Zonenreglement - öffentliche Auflage

Gestützt auf § 3 des Planungs- und Baugesetz (PBG) vom 3. Dezember 1978 sowie den Beschluss des Gemeinderates vom 17. November 2025 wird die Änderung des Zonenreglements Lohn-Ammannsegg § 16, Abs. 2 (Wohnzone, 2-geschossig) öffentlich aufgelegt.

Änderung des Zonenreglements Lohn-Ammannsegg § 16, Abs. 2 

Orientierend können zudem eingesehen werden (ohne Einsprachemöglichkeit)

Auflagezeit: 20. November – 22. Dezember 2025

Auflageort:

Gemeindeverwaltung, Stöcklistrasse 2, 4573 Lohn-Ammannsegg (während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten)

Während der Auflagefrist kann jede Person, die durch die vorgenannte Änderung berührt ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, beim Gemeinderat Lohn-Ammannsegg schriftlich Einsprache erheben. Die Einsprache ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten (§ 16 Abs. 1 PBG)

Der Gemeinderat


Juni 2025

Während der öffentlichen Mitwirkung ist ein Mitwirkungsbeitrag eingegangen. Dieser wird nach der kantonalen Vorprüfung gemeinsam mit den Erkenntnissen aus der Vorprüfung in den Antrag an den Gemeinderat einfliessen. Der Gemeinderat beschliesst dann die öffentliche Auflage und beantragt die Genehmigung durch den Regierungsrat. 


Öffentliche Mitwirkung

Gestützt auf § 3 des Planungs- und Baugesetz (PBG) sowie den Beschluss des Gemeinderates vom 28. April 2025 laden  Gemeinderat und Planungskommission zur Mitwirkung zu folgendem Planungsgeschäft ein:

Änderung § 16 Abs. 2 Zonenreglement der Einwohnergemeinde Lohn-Ammannsegg

Auflage
Die Unterlagen zur öffentlichen Mitwirkung können während den ordentlichen Öffnungszeiten oder auf Voranmeldung vom 12. Mai - 2. Juni 2025 im Gemeindehaus eingesehen werden. 
Mitwirkungsvorschläge (schriftlich) können bis am 2. Juni 2025 an folgende Adresse geschickt werden:
Einwohnergemeinde Lohn-Ammannsegg
Gemeinderat, Stöcklistrasse 2
4573 Lohn-Ammannsegg  oder per E-Mail an: plako@lohn-ammannsegg.ch

Zusammenfassung: In der praktischen Anwendung des 2022 in Kraft gesetzten Zonenreglements hat sich gezeigt, dass die Definition des Begriffs «Doppeleinfamilienhäuser» Einschränkungen mit sich bringt, die nicht im Sinne der Zielsetzungen der Wohnzone W2a sind. Doppeleinfamilienhäuser bestehen aus zwei baulich verbundenen Wohneinheiten, die sich eine gemeinsame Wand sowie den Dachstuhl teilen. Die Grösse, Anordnung und Gestaltung – einschliesslich der Fenster – sind in der Regel symmetrisch ausgeführt. Die Wohneinheiten sind unmittelbar nebeneinander angeordnet.
Nach dieser Definition ist die Erstellung von Zweifamilienhäusern, mit zwei übereinanderliegenden Wohneinheiten, nach rechtmässigem Wortlaut nicht zulässig. Dies widerspricht den Bedürfnissen und Herausforderungen der baulichen Umsetzung in Hanglagen, wie sie in der Wohnzone W2a in Lohn-Ammannsegg vorherrschen.
Die Gemeinde beabsichtigt daher, das Zonenreglement anzupassen, um den Bau von Zweifamilienhäusern in der Wohnzone W2a explizit zuzulassen und somit behindertengerechtes Bauen sowie eine sinnvolle bauliche Nutzung der Hanglagen zu ermöglichen.

Unterlagen:

28042025_Aenderung Zonenregl.pdf [pdf]

Änderung Zonenreglement Raumplanungsbericht [pdf]