Abmeldung
Ihren Wegzug aus Lohn-Ammannsegg melden Sie bitte innert 14 Tagen online via eUmzug oder persönlich den Einwohnerdiensten/Einwohnerkontrolle oder (bei Wochenaufenthalt via Online-Schalter)
Voraussetzung für eWegzug: Der elektronische Wegzug steht Schweizerbürger/innen und EU/EFTA-Staatsangehörigen mit Ausweis B oder C zur Verfügung.
Der Heimatschein (Dokument für die Niederlassung von Schweizern in der Schweiz) wird nicht mehr benötigt.
Drittstaatenangehörige können eUmzug für innerkantonalen Wegzug benützen (ausser Ausweis N und S).
Weitere Informationen zu eUmzug finden Sie hier
Persönlichen Abmeldung
Zur Abmeldung am Schalter bringen Sie bitte mit:
Schweizer Staatsangehörige:
Schriftenempfangsschein (falls Sie noch einen Heimatschein bei uns eingelegt haben)
Ausgefülltes Abmeldeformular
Ausländische Staatsangehörige:
Ausländerausweis
Ausgefülltes Abmeldeformular
Wochenaufenthalter melden:
Datum des Umzuges
Adresse des Aufenthaltsortes, falls diese nicht der Niederlassungsadresse entspricht
Die übermittelten Daten können erst nach Eingang der oben erwähnten Dokumente bearbeitet werden.
Militärdienstpflichtige melden sich beim Sektionschef, Jan Lanz, Militärverwaltung, Hauptgasse 70, 4509 Solothurn ab.
Wegzug ins Ausland
Schweizerinnen und Schweizer, sowie Staatsangehörige mit C-Bewilligung, die definitiv ins Ausland ziehen, nehmen zwei Monate im Voraus zur Erledigung der Steuerangelegenheiten mit der Steuerverwaltung Kontakt auf. Ein Wegzug ins Ausland kann nicht über eUmzug erfolgen. Das Formular "Vollmacht zhd. Einwohnergemeinde bei Wegzug ins Ausland" ist abzugeben.