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eBau - Baugesuch einreichen

Gemäss Kantonaler Bauverordnung (KBV §3) ist für jede Baute oder bauliche Anlage bei der Baubehörde der Gemeinde ein Baugesuch einzureichen. Inhalt und Beilagen des Baugesuches richten sich nach dem Umfang des Bauvorhabens und sind in den §§ 5 und 6 KBV detailliert umschrieben.

Die Bestimmungen der kant. Bauverordnung § 3ff. betreffend Form und Inhalt der Baueingabe gelten auch für die elektronische Baueingabe. 

EINREICHEN EINES BAUGESUCHES

Ab 1. August 2026 sind alle Baugesuche für die Gemeinde Lohn-Ammannsegg digital über den kantonalen Online-Schalter, das eBau-Portal einzureichen - Die Kachel heisst "Baubewilligungsverfahren". 

Dort erfassen Sie Ihr Baugesuch online und laden die erforderlichen Unterlagen hoch.

Bitte nehmen Sie sich Zeit, falls Sie noch kein Login für die my.so.ch, den kantonalen Online-Schalter besitzen. Alle Nutzer/innen haben ein Login mit SwissID Identifizierung zu lösen. Bedenken Sie, das Login dient Ihnen dann für alle Dienstleistungen des kantonalen Online-Schalters. 

EINSICHT IN EIN AUSGESCHRIEBENES BAUGESUCH

Hier geht's zu der elektronischen Aktenauflage eBau. Rubrik Baubewilligungsverfahren - öffentliche Auflagen (Bitte Filter beachten)
(auch für die Einsicht in die elektronischen Aktenauflagen/Bauausschreibungen benötigen Sie ein Login für my.so.ch)

Für Hilfe bei Unklarheiten zum Ausfüllen des Gesuches kontaktieren Sie bitte:
Bauverwaltung Lohn-Ammannsegg, 032 677 53 03 oder bauverwaltung@lohn-ammannsegg.ch.

Technische Hilfe zum eBau-Portal erhalten Sie beim Support des Kantons Solothurn - eBauSO@bd.so.ch

Häufige Fragen - FAQ
Die  Online-Hilfe mit Kurzanleitung eBau steht zur Verfügung. 

Inhalt

Ein Baugesuch ist erforderlich für:
  • Umbauten, Anbauten und Aufbauten
  • Änderung der Fassadenstruktur
  • Ein- und Aufbauten in Dächer
  • Abbruch von Gebäuden und Gebäudeteilen
  • Heizungs-, Feuerungs- und Kaminanlagen
  • Sende- und Empfangsanlagen
  • Änderung der Zweckbestimmung von Bauten, Anlagen und Räumlichkeiten (Nutzungsänderung)
  • unterirdische Bauten und Anlagen
  • Einfriedungen und Stützmauern
  • Terrainveränderungen wie Abgrabungen, Aufschüttungen sowie Deponien
  • Abstell- und Lagerplätze
  • Fahrnisbauten und Kleintierställen
  • Aufstellen von Wohnwagen und Mobilheimen
  • Silos
  • Garten- und Hallenbassins
  • Cheminéeanlagen
  • Reklamen, Schaukästen und Warenautomaten
  • Private Erschliessungsanlagen

Nach Eingang des vollständigen Baugesuches bei der Gemeindeverwaltung wird dieses, wenn es nicht offensichtlich den materiellen Bauvorschriften widerspricht, im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde, dem Anzeiger Bucheggberg-Wasseramt publiziert. Einsprachen können während der öffentlichen Auflage (20 Tage) eingereicht werden. Zu diesem Zeitpunkt muss das Bauprofil erstellt sein. Danach wird das Baugesuch von der Bau- und Werkkommission beraten. Der Entscheid wird üblicherweise innerhalb von 4 - 8 Wochen gefällt.

Eine Baubewilligung ist ab schriftlicher Zustellung des Entscheides ein Jahr gültig. Sie kann auf Gesuch hin um maximal ein weiteres Jahr verlängert werden.

Baugebühren
Baubewilligungsgebühr 1 Promille der Bausumme mind. CHF 60.00
Publikationskosten CHF 80.00
Bauwasser CHF 120.00 / Einheit
Kontrolle energietechnischer Nachweis CHF 100.00

Anschlussgebühren

gemäss Reglement über Grundeigentümerbeiträge und -gebühren der Einwohnergemeinde Lohn-Ammannsegg

Die Anschlussgebühr wird aufgrund der zonengewichteten Fläche (ZGF) erhoben.

Die Gewichtungsfaktoren betragen für Wasser wie auch für Abwasser in der

Wohnzone W2 0.35
Kernzone 0.50
Zone für öffentliche Bauten und Anlagen 0.50
Gewerbezone mit Wohnen 0.60
Industriezone 0.60
Anschlussgebühr jeder angeschlossenen Baute und Anlage pro m⊃2; ZGF

Wasser

CHF 40.00
Abwasser CHF 60.00
Ersatzabgabe Abstellplätze § 10            CHF 5'000.00

 

Perimeterbeiträge

Informationsblatt zu Perimeterbeiträgen „Beitragsrechnung Grundeigentümerbeiträgen und Anschlussgebühren“

Diese Zusammenfassung ist nicht abschliessend, sie dient lediglich als Gedankenstütze. Daher verweisen wir ausdrücklich auf die rechtsverbindlichen, gesetzlichen Grundlagen. Für Auskünfte stehen Ihnen die Bau- und Werkkommission und die Bauverwaltung zur Verfügung.