Einwohnergemeinde weist ausserordentliche Forderung zurück
Einwohnergemeinde weist ausserordentliche Forderung zurück
Ein Alters- und Pflegeheim macht gegenüber mehreren Einwohnergemeinden für die Jahre 2023 bis 2025 zusätzliche ungedeckte KVG-Pflege-Restkosten von insgesamt CHF 1’735’640.– geltend. Auch die Einwohnergemeinde Lohn-Ammannsegg hat eine entsprechende Rechnung erhalten.
Die Einwohnergemeinde Lohn-Ammannsegg anerkennt diese Forderung nicht.
Nach Auffassung der Einwohnergemeinde sind KVG-Pflege-Restkosten im dafür vorgesehenen kantonalen Verfahren abzurechnen.
Die betreffende Institution wurde aufgefordert, die Rechnung zurückzuziehen.
Lohn-Ammannsegg, 18.09.2026