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Einwohnergemeinde weist ausserordentliche Forderung zurück

Einwohnergemeinde weist ausserordentliche Forderung zurück

Ein Alters- und Pflegeheim macht gegenüber mehreren Einwohnergemeinden für die Jahre 2023 bis 2025 zusätzliche ungedeckte KVG-Pflege-Restkosten von insgesamt CHF 1’735’640.– geltend. Auch die Einwohnergemeinde Lohn-Ammannsegg hat eine entsprechende Rechnung erhalten.

Die Einwohnergemeinde Lohn-Ammannsegg anerkennt diese Forderung nicht.

Nach Auffassung der Einwohnergemeinde sind KVG-Pflege-Restkosten im dafür vorgesehenen kantonalen Verfahren abzurechnen.

Die betreffende Institution wurde aufgefordert, die Rechnung zurückzuziehen.

Lohn-Ammannsegg, 18.09.2026