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öffentliche Mitwirkung GP Schulhausstrasse, GB 61

Die Einwohnergemeinde Lohn-Ammannsegg lädt die Bevölkerung gestützt auf Art. 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) sowie § 3 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) des Kantons Solothurn zur öffentlichen Mitwirkung ein.

Der Gestaltungsplan «GB 61, Schulhausstrasse»

mit Sonderbauvorschriften liegt vom

06. August bis 06. September 2026 zur öffentlichen Mitwirkung auf.

 

Die kompletten Unterlagen können eingesehen werden:

Auf der Gemeindeverwaltung (Stöcklistrasse 2, 4573 Lohn-Ammannsegg) während der ordentlichen Öffnungszeiten (in Papierform) sowie hier in Rubrik "Verwaltung, Gestaltungsplanverfahren". Während der Mitwirkungsfrist kann jede interessierte Person Anregungen und Stellungnahmen schriftlich einreichen an:

Gemeindeverwaltung Lohn-Ammannsegg, Mitwirkung Gestaltungsplan GB 61, Schulhausstrasse, Stöcklistrasse 2, 4573 Lohn-Ammannsegg oder plako@lohn-ammannsegg.ch

Der Gemeinderat

 

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