öffentliche Mitwirkung GP Schulhausstrasse, GB 61
Die Einwohnergemeinde Lohn-Ammannsegg lädt die Bevölkerung gestützt auf Art. 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) sowie § 3 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) des Kantons Solothurn zur öffentlichen Mitwirkung ein.
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Der Gestaltungsplan «GB 61, Schulhausstrasse» mit Sonderbauvorschriften liegt vom 06. August bis 06. September 2026 zur öffentlichen Mitwirkung auf. |
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Die kompletten Unterlagen können eingesehen werden:
Auf der Gemeindeverwaltung (Stöcklistrasse 2, 4573 Lohn-Ammannsegg) während der ordentlichen Öffnungszeiten (in Papierform) sowie hier in Rubrik "Verwaltung, Gestaltungsplanverfahren". Während der Mitwirkungsfrist kann jede interessierte Person Anregungen und Stellungnahmen schriftlich einreichen an:
Gemeindeverwaltung Lohn-Ammannsegg, Mitwirkung Gestaltungsplan GB 61, Schulhausstrasse, Stöcklistrasse 2, 4573 Lohn-Ammannsegg oder plako@lohn-ammannsegg.ch
Der Gemeinderat
