Absolutes Feuerverbot - Ausdehnung
Bitte beachten Sie das absolute Feuerverbot!
Das absolute Feuerverbot gilt im Freien (inkl. Siedlungsgebiet) sowie grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet infolge akuter Trockenheit.
Inhalt der polizeilichen Verfügung:
1. Diese Allgemeinverfügung ergänzt die Allgemeinverfügung «Feuerverbot im Wald, in
Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem gesamten
Kantonsgebiet infolge akuter Trockenheit» vom 3. Juli 2026.
2. Das bereits bestehende Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern (Ziffer
1 der Allgemeinverfügung vom 3. Juli 2026) wird ausgedehnt auf das Entfachen von
Feuer im Freien (inkl. Siedlungsgebiet).
3. Das grundsätzliche Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet bleibt unverändert
bestehen (Ziffer 2 der Allgemeinverfügung vom 3. Juli 2026).
4. Das Wegwerfen von brennenden Raucherwaren ist verboten.
5. Diese Allgemeinverfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Sie gilt bis zu ihrem ganzen
oder teilweisen Widerruf. Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung
entzogen.
6. Widerhandlungen gegen diese Allgemeinverfügung werden mit Ordnungsbusse in der
Höhe von Fr. 200.- geahndet. Vorbehalten sind weitere eidgenössische und kantonale
Straftatbestände.
30.7.2026 Polizei Kanton Solothurn
Medienmitteilung Polizei-ausführlich