Betretungsverbot für Fliessgewässer
Mit Verfügung vom 13. Juli 2026 ordnet das Volkswirtschatsdepartement Amt für Wald, Jagd und Fischerei ab sofort ein
Betretungs- und Fischereiverbot in Fliessgewässern zum Schutz von Fischen, Krebsen und Fischnährtieren an.
Ausgenommen sind Aare, Birs und Emme. Link zur Kantons-Website
Die anhaltende Trockenheit und Hitze führen dazu, dass die Fliessgewässer wenig Wasser führen und die Wassertemperaturen steigen.
Dadurch werden Wasserlebewesen stark belastet. Um diese Belastungen einzudämmen ist es ab sofort verboten: zu Fischen, zu Baden, Hunde ins Gewässer zu lassen, zu Paddeln usw.
