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Öffentliche Mitwirkung Gestaltungsplan "Bibernbachstrasse"

Die Einwohnergemeinde Lohn-Ammannsegg lädt die Bevölkerung gestützt auf Art. 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) sowie§ 3 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) des Kantons Solothurn zur öffentlichen Mitwirkung ein.

Der Gestaltungsplan «Bibernbachstrasse» mit Sonderbauvorschriften liegt vom

12. Juni bis 31. August 2026 zur öffentlichen Mitwirkung auf.

Die kompletten Unterlagen können eingesehen werden:
Auf der Gemeindeverwaltung (Stöcklistrasse 2, 4573 Lohn-Ammannsegg) während der ordentlichen Öffnungszeiten sowie hier in Rubrik "Verwaltung, Gestaltungsplanverfahren".  Während der Mitwirkungsfrist kann jede interessierte Person Anregungen und Stellungnahmen schriftlich einreichen an:

Gemeindeverwaltung Lohn-Ammannsegg, Mitwirkung Gestaltungsplan Bibernbachstrasse, Stöcklistrasse 2,, 4573 Lohn-Ammannsegg oder plako@lohn-ammannsegg.ch

Öffentliche Sprechstunden in Anwesenheit der Eigentümerschaft, der Planungskommission und des Planungsteams  finden im neuen Schulhaus Rochen, Friedhofstrasse, Lohn-Ammannsegg, statt.

Montag, 22. Juni 2026, 16.30 - 18.30 Uhr
Montag, 24. August 2026, 17.00 - 19.00 Uhr

Sie sind herzlich eingeladen, Ihre Fragen zur Planung direkt an diese Personen zu richten. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Lohn-Ammannsegg, 11. Juni 2026 - Der Gemeinderat

 

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