Datenschutz
Bearbeitung von Einwohnerdaten
Die Gemeinde ist verpflichtet, das Einwohnerregister zu führen. Die Einwohnerkontrolle erteilt Behörden, Ämtern und Privaten Auskunft, soweit sie diese zur Ausübung Ihrer Pflichten benötigen und das Informations- und Datenschutzgesetz (InfoDG) dies zulässt.