Anmeldung
Wir heissen Sie herzlich willkommen in Lohn-Ammannsegg!
Bitte melden Sie sich innert 14 Tagen nach dem Zuzug online via eUmzug oder persönlich bei den Einwohnerdiensten an.
Bitte beachten Sie die Anweisungen genau, dann kann nichts schief gehen - vorher notwendige Dokumente bereitlegen.
Voraussetzungen bei Zuzug vom Kanton Solothurn
eUmzug ist für Schweizerbürger/innen und Personen ausländischer Nationalität (ausser Ausweis N und S) möglich.
Voraussetzungen bei Zuzug neu in den Kanton Solothurn
eUmzug ist für Schweizer Bürger/innen und EU/EFTA Staatsangehörige mit Ausweis B und C möglich.
Ausländische Staatsangehörige reichen nach erfolgter Anmeldung zur Vollendung der Meldepflicht den Original Ausländerausweis umgehend bei den Einwohnerdiensten Lohn-Ammannsegg ein. Für die Adressänderung verrechnet die Einwohnergemeinde den Kosten-Anteil gemäss Verteiler des Kantons Solothurn.
Weitere Informationen zu eUmzug finden Sie hier.
Persönliche Anmeldung
Zur Anmeldung am Schalter bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
Schweizerbürger/innen
Pass oder Identitätskarte
- Pass oder Identitätskarte
- Wenn möglich, ausgefülltes Anmeldeformular (www.lohn-ammannsegg.ch)
- Familienausweis oder Eheschein (wenn Sie verheiratet sind)
- Scheidungsurteil (wenn Sie frisch geschieden sind oder minderjährige Kinder mitbringen)
- Geburtsschein oder Familienschein von minderjährigen Kindern
- Sorgerechtsentscheid für Kinder (wenn die Eltern geschieden oder gerichtlich getrennt sind)
- Kopie des Mietvertrages oder schriftliche Bestätigung des Vermieters, des Eigentümers oder der Liegenschaftsverwaltung
Sie wollen sich als Wochenaufenthalter/in in unserer Gemeinde anmelden? Bitte beachten Sie weitere Informationen unter der Rubrik "Wochenaufenthalt"/"Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt".
Ausländische Staatsbürger bringen zur persönlichen Anmeldung am Schalter bitte folgende Unterlagen mit:
- Pass Ihres Heimatlandes
- Ausgefülltes Anmeldeformular Anmeldeformular
- Visum resp. Einreisegenehmigung (für Einreisende aus visumpflichtigem Land)
- Ausländerausweis / Aufenthaltsbewilligung (falls bereits vorhanden)
- Arbeitsvertrag
- Krankenkassennachweis Grundversicherung (Kopie der Police)
- Eheschein (wenn Sie verheiratet sind)
- Scheidungsurteil (wenn Sie geschieden sind)
- Geburtsscheine von minderjährigen Kindern
- Sorgerechtsentscheide für Kinder (wenn die Eltern geschieden oder gerichtlich getrennt sind)
- Kopie des Mietvertrages oder schriftliche Bestätigung des Vermieters, des Eigentümers oder der Liegenschaftsverwaltung
- Falls Sie ein Motorfahrzeug resp. einen ausländischen Führerschein besitzen, beachten Sie bitte die Vorschriften betr. Verzollung, Immatrikulation und Umtausch des Führerausweises unter: www.mfk-so.ch/Formulare.
Die Einwohnerdienste beantworten Ihnen gerne weitere Fragen.