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Anmeldung

Wir heissen Sie herzlich willkommen in Lohn-Ammannsegg!

Bitte melden Sie sich innert 14 Tagen nach dem Zuzug online via eUmzug oder persönlich bei den Einwohnerdiensten an.

 Bitte beachten Sie die Anweisungen genau, dann kann nichts schief gehen - vorher notwendige Dokumente bereitlegen. 

Voraussetzungen bei Zuzug vom Kanton Solothurn

eUmzug ist für Schweizerbürger/innen und Personen ausländischer Nationalität (ausser Ausweis N und S) möglich.
 

Voraussetzungen bei Zuzug neu in den Kanton Solothurn 

eUmzug ist für Schweizer Bürger/innen und EU/EFTA Staatsangehörige mit Ausweis B und C möglich.

Ausländische Staatsangehörige reichen nach erfolgter Anmeldung zur Vollendung der Meldepflicht den Original Ausländerausweis umgehend bei den Einwohnerdiensten Lohn-Ammannsegg ein. Für die Adressänderung verrechnet die Einwohnergemeinde den Kosten-Anteil gemäss Verteiler des Kantons Solothurn. 

Weitere Informationen zu eUmzug finden Sie hier

Persönliche Anmeldung

Zur Anmeldung am Schalter bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
Schweizerbürger/innen

Pass oder Identitätskarte

  • Pass oder Identitätskarte
  • Wenn möglich, ausgefülltes Anmeldeformular (www.lohn-ammannsegg.ch)
  • Familienausweis oder Eheschein (wenn Sie verheiratet sind)
  • Scheidungsurteil (wenn Sie frisch geschieden sind oder minderjährige Kinder mitbringen)
  • Geburtsschein oder Familienschein von minderjährigen Kindern
  • Sorgerechtsentscheid für Kinder (wenn die Eltern geschieden oder gerichtlich getrennt sind)
  • Kopie des Mietvertrages oder schriftliche Bestätigung des Vermieters, des Eigentümers oder der Liegenschaftsverwaltung

Sie wollen sich als Wochenaufenthalter/in in unserer Gemeinde anmelden? Bitte beachten Sie weitere Informationen unter der Rubrik "Wochenaufenthalt"/"Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt".

Ausländische Staatsbürger bringen zur persönlichen Anmeldung am Schalter bitte folgende Unterlagen mit:

  • Pass Ihres Heimatlandes
  • Ausgefülltes Anmeldeformular Anmeldeformular
  • Visum resp. Einreisegenehmigung (für Einreisende aus visumpflichtigem Land)
  • Ausländerausweis / Aufenthaltsbewilligung (falls bereits vorhanden)
  • Arbeitsvertrag
  • Krankenkassennachweis Grundversicherung (Kopie der Police)
  • Eheschein (wenn Sie verheiratet sind)
  • Scheidungsurteil (wenn Sie geschieden sind)
  • Geburtsscheine von minderjährigen Kindern
  • Sorgerechtsentscheide für Kinder (wenn die Eltern geschieden oder gerichtlich getrennt sind)
  • Kopie des Mietvertrages oder schriftliche Bestätigung des Vermieters, des Eigentümers oder der Liegenschaftsverwaltung
  • Falls Sie ein Motorfahrzeug resp. einen ausländischen Führerschein besitzen, beachten Sie bitte die Vorschriften betr. Verzollung, Immatrikulation und Umtausch des Führerausweises unter: www.mfk-so.ch/Formulare.

 Die Einwohnerdienste beantworten Ihnen gerne weitere Fragen.