Adressänderung innerhalb der Gemeinde
Bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde Lohn-Ammannsegg haben Sie Ihre neue Adresse gemäss § 3 des Gemeindegesetzes innert 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten zu melden.
Melden Sie uns Ihre Adressänderung online via eUmzug. oder persönlich am Schalter der Einwohnerdienste.
Beachten Sie, dass auch Umzüge innerhalb eines Gebäudes zu melden sind.
Ausländische Staatsangehörige haben nach erfolgter Adressänderung zur Erfüllung der Meldepflicht umgehend den Original Ausländerausweis bei den Einwohnerdiensten einzureichen.
Gebühren für Adressänderung werden gemäss Tarif des Kantons Solothurn weiter verrechnet.
Weitere Informationen zu eUmzug finden Sie hier.
Bei persönlicher Ummeldung am Schalter bringen bitte mit:
Schweizerbürger
- Pass oder Identitätskarte
- neue Adresse
- Datum ab .............
- Mietnachweis
- Nennung der Personen in der Hausgemeinschaft
Ausländische Staatsbürger bringen bei persönlicher Vorspracheam Schalter bitte folgende Unterlagen mit:
- Pass oder Identitätskarte
- Aufenthaltstitel (Ausländerausweis)
- neue Adresse
- Datum ab .............
- Mietnachweis
- Nennung der Personen in der Hausgemeinschaft
Die Angaben sind wichtig für die statistischen Erhebungen von Bund und Kanton sowie für die Gebührenverrechnung.