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Gemeindeversammlung

Gemeindeversammlung: Termine und Unterlagen

Die Einladung zur Gemeindeversammlung erfolgt im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde, dem Anzeiger Bucheggberg-Wasseramt, der in jede Haushaltung zugestellt wird.

Die Gemeindeversammlung (Einberufung aller Stimmberechtigten im Dorf) ist das oberste Organ der Gemeindeorganisation. Ihre Befugnisse sind im Gemeindegesetz und in der Gemeindeordnung geregelt. Die Gemeindeversammlung findet in Lohn-Ammannsegg mindestens zweimal jährlich statt.

Die Geschäfte der Gemeindeversammlung werden vom Gemeinderat vorberaten. Er stellt den Stimmberechtigten Antrag.
Anlässlich der Rechnungsgemeindeversammlung im Sommer verabschiedet das Stimmvolk unter anderem die Jahresrechnung des Vorjahres. Diese "Rechnungsgemeinde" wird seit vielen Jahren als Landsgemeinde im Freien durchgeführt. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern spendiert die Gemeinde bei dieser Gelegenheit einen Imbiss.

Die Budgetgemeindeversammlung im Dezember hat nebst anderen Geschäften den Voranschlag für das folgende Jahr zu genehmigen.

Stimmberchtigte Einwohner können ihre politischen Rechte gemäss § 14 der Gemeindeordnung anlässlich der Gemeindeversammung ausüben.