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Mitteilung zur Abstimmung vom 8. März

Zur Volksabstimmung vom 8. März 2026

Teilrevision des Sozialgesetzes; Anhebung der Familienzulagen Solothurn

In der Abstimmungszeitung zur Teilrevision des Sozialgesetzes Anhebung der Familienzulagen wird ausgeführt, dass die Gesetzesänderung für Arbeitgebende zu zusätzlichen Kosten von rund 16.4 Mio. Franken führen würde. Diese Aussage berücksichtigt nicht, dass der Bundesrat die Familienzulagen bereits per 1. Januar 2025 der Teuerung angepasst hat. Die von den Arbeitgebenden zu tragende Differenz beträgt demnach jährlich noch 7.9 Mio. Franken.

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