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Friedhofwesen

Bestattungen

Bestattungen finden in der Regel montags bis freitags zwischen 08:00 und 11:00 Uhr und zwischen 13:00 und 16:00 Uhr statt. Das zuständige Pfarramt organisiert zu jeder Bestattung das Grabgeläute. Die Adressen der Pfarrämter finden sich unter Rubrik "Kirchgemeinde".

Als Grabstätten stehen zur Verfügung

Reihengräber für Erwachsene und Jugendliche:

Grabesruhe bei Erdbestattung mind. 20 Jahre

Reihengräber für Kinder unter 10 Jahren:

Grabesruhe bei Erdbestattung mind. 20 Jahre

Familiengräber:

Gesuch an die Gemeindeverwaltung

Urnengräber:

wahlweise 10- oder 20jährige Ruhezeit

Gemeinschaftsgrab Seelenblatt oder namenlos:

nur für Urnen

Kremation

Das Krematorium befindet sich in Solothurn. Wird nicht ausdrücklich eine Erdbestattung gewünscht, ist eine Kremation vorzunehmen.

Aufbahrung

Verstorbene aus Lohn-Ammannsegg werden in der Aufbahrungshalle in Biberist aufgebahrt.

Bestattungsort

In Lohn-Ammannsegg wohnhaft gewesene Personen werden auf dem Friedhof Lohn-Ammannsegg beigesetzt.

Auf Wunsch kann eine verstorbene Person auch auf einem anderen Friedhof beigesetzt werden. In diesem Falle ist mit der entsprechenden Gemeinde Kontakt aufzunehmen und die Möglichkeiten und Kosten abzuklären.

In begründeten Fällen können Särge oder Urnen mit der Asche von auswärts wohnhaft gewesenen Personen mit Bewilligung der Gemeindeverwaltung auf dem Friedhof Lohn-Ammannsegg beigesetzt werden.

Urnen müssen nicht zwingend auf einem Friedhof beigesetzt werden.

Wichtig: Details zu Grabmalen, Ruhezeiten und Tarifen finden Sie im Reglement über das Friedhof- und Bestattungswesen der Einwohnergemeinde Lohn-Ammannsegg:


Todesfall

Was ist zu tun?

Stirbt jemand zuhause, rufen Sie einen Arzt, welcher den Tod feststellen kann. Er stellt auch die ärztliche Todesbescheinigung aus, die Sie brauchen, um den Todesfall beim Zivilstandsamt des Wohnortes des Verstorbenen zu melden.

Stirbt jemand im Spital, sind die Austrittsformalitäten zu erledigen (Entgegennahme der persönlichen Effekten usw.). Die ärztliche Todesbescheinigung wird in der Regel zusammen mit einer schriftlichen Todesanzeige direkt vom Spital an das zuständige Zivilstandsamt geschickt.

Stirbt jemand durch Unfall oder Suizid, muss die Polizei beigezogen werden, die möglicherweise weitere Abklärungen verlangt.

Leichenpflege / Bestattung

Für die Leichenpflege, die Einsargung, den Transport auf den Friedhof und weitere Dienstleistungen bieten die örtlichen und regionalen Bestattungsunternehmen ihre Dienste an.

Stellen Sie die persönlichen Papiere der verstorbenen Person für die Bestattungsfirma bereit (Familienbüchlein, Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis).

Folgende Fragen sind für die Bestattung zu klären:

  • Art der Bestattung (Erdbestattung oder Urnengrab)
  • Ort, Datum und Zeit der Bestattung und Abdankung
  • Art des Grabes (Familiengrab, Reihengrab, Urnengrab oder Gemeinschaftsgrab)

Publikation/Todesanzeige

Die Publikation ist fakultativ. Überlegen Sie sich, ob die Todesanzeige vor oder nach der Trauerfeier resp. Beisetzung erscheinen soll.

Inventar

Die amtliche Siegelung des Nachlasses von verstorbenen Personen erfolgt durch den Inventurbeamten. Der Inventurbeamte nimmt aufgrund gesetzlicher Vorschriften mit den Verwandten/Bezugspersonen Kontakt auf.