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Anlassbewilligungen

Die Einwohnergemeinde ist Leitbehörde bei der Bewilligung von gastwirtschaftlichen Gelegenheitsanlässen. Sie koordiniert die verschiedenen Verfahren und eröffnet alle Entscheide gleichzeitig und aufeinander abgestimmt.

Für die Bearbeitung ist die Gemeindeverwaltung zuständig.

Die Richtlinie des Gemeinderates / Richtlinie über die Bewilligung von Anlässen ab 2023 / umschreibt das Verfahren.

Anträge sind mit dem Gesuchsformular rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.

Gesuchsteller beachten bitte das Merkblatt.

Die Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz empfiehlt die Informationen und Vorlagen unter:
www.event-safety-security.ch mit dem Ziel, sie allen Veranstaltenden, Sicherheitdienstleistenden, sowie Polizeikorps und Bewilligungsbehörden zugänglich zu machen.

Danke!

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