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Wahlen / Abstimmungen

Öffnungszeiten des Wahlbüros (persönlich abstimmen)

Abstimmungs-Sonntag    Pausenhalle neues Schulhaus, 10.00 -12.00 Uhr

Schriftliche Stimmabgabe

Per Post letzte Leerung des Postfachs: Abstimmungs-Samstag
Briefkasten beim Gemeindehaus letzte Leerung: Abstimmungs-Samstag, 18.00 Uhr

Für die korrekte schriftliche Stimmabgabe sind folgende Punkte zu beachten:

  • Bei der brieflichen Stimmabgabe beachten Sie bitte die Hinweise auf dem Zustellkuvert.
  • Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  • Ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Fach ohne Sichtfenster legen.
  • Stimmrechtsausweis unterschreiben und so in das Fach mit Sichtfenster stecken, dass die Anschrift des Wahlbüros im Fenster erscheint.
  • Stimmkuvert zukleben.
  • Sie können das Zustellkuvert frankieren und per Post schicken.

Zustellkuverts können persönlich oder durch Boten der Gemeindeverwaltung übergeben werden. Ausserhalb der Büroöffnungszeiten kann das Zustellkuvert in den entsprechend bezeichneten Briefkasten beim Gemeindehaus (Stöcklistrasse 2) gelegt werden (letzte Leerung: am Samstag vor der Abstimmung 18.00 Uhr).



Anleitung zum Öffnen und Versenden des Zustellkuverts  [PDF, 878 KB]:
Video der Staatskanzlei zur Anwendung des Zustellkuverts

Nächste Abstimmungstermine

Stimmberechtigung

Stimm- und Wahlberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer, die am Wahl- oder Abstimmungssonntag das 18. Altersjahr vollenden oder vollendet haben und im Besitz ihrer bürgerlichen Rechte sind. Auslandschweizerinnen und -schweizer sind bei kantonalen und eidgenössischen Vorlagen stimm- und wahlberechtigt, falls sie im Ausländerstimmregister eingetragen sind. Unter diesen Voraussetzungen können Stimmberechtige ebenfalls auf Bundesebene ein Referendum ergreifen oder eine Initiative lancieren und beides unterzeichnen.

Die Ausübung des Stimmrechts ist nur gegen Abgabe des unterschriebenen Stimmrechts-Ausweises (Karte in Cellophantasche) möglich.

Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben: Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Gemeindeverwaltung verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmrechtsausweises persönlich abholen und einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

Wurde das Stimmkuvert falsch geöffnet, kann bei der Gemeindeverwaltung ein neues bezogen werden.