Feuerwehr - Polizei - Zivilschutz

Wichtige Telefonnumern
Notrufe
Feuerwehr
118
Polizei
117
Strassenhilfe
140
Die dargebotene Hand
143
Sanitätsnotruf
144
Telefonhilfe für Kinder und Jugendliche
147
Rega Helikopter
1414
Air-Glaciers Helikopter
1415
Europaweite Notrufnummer
112

 Feuerwehr Lohn-Ammannsegg (Foto 220KB)

Feuerwehrkommandant:
Stefan Kocher (Hauptmann) Tel. 032 677 23 92
Mobile: 079 275 45 43

Vize-Kommandant:
Daniel Hug (Oberleutnant), Tel. 032 677 03 52
Mobile: 079 319 32 51

Fourier:
Peter Thomi, Tel. 079 359 74 15

Mailkontakt Feuerwehr L-A



Das Übungsprogramm 2012 der Feuerwehr - hier als PdF


www.lohn-ammannsegg.lodur-so.ch

Die Feuerwehr von Lohn-Ammannsegg ist eine Miliz-Feuerwehr. Darin sind 45 Männer und Frauen in der Mannschaft davon 17 im Kader tätig. Das Ausbildungs-Programm der Feuerwehr richtet sich nach den Vorschriften der solothurnischen Gebäudeversicherung. 2011 hat die Feuerwehr in 8 Gesamtübungen, 5 Atemschutzübungen und 16 Kader- und Spezialistenübungen den Ernstfall getestet. Es wurde siebenmal zum Ernstfall ausgerückt (inkl.Elementarschäden). Auf 1 Printalarme hin kam die Feuerwehr ebenfalls zum Einsatz.

Die Feuerwehrpflicht resp. Pflicht zur Ersatzabgabe ist wie folgt geregelt:
Personen (Frauen und Männer) im Alter von 21 bis 45 Jahren sind feuerwehrpflichtig. Wer nicht Feuerwehrdienst leistet ist abgabepflichtig. Die Ersatzabgabe beträgt 10 % der einfachen Staatssteuer, mindestens Fr. 20.-- höchstens Fr. 400.-- im Jahr.

 Polizei


Der für Lohn-Ammannsegg zuständige Polizeiposten befindet sich in Biberist

Bezirksposten Biberist, Tel. 032 671 61 81
Hauptstrasse 19, 4562 Biberist

Öffnungszeiten:
Mo - Fr  08.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr
SA        08.00 - 12.00 Uhr

 Regionale Zivilschutzorganisation Biberist/Bucheggberg/Lohn-Ammannsegg

Kommandant der RZSO BBL:
Peter Junker, Eichholzstr.11, 3254 Messen,
Tel. 031 765 59 70 / 079 250 34 58 / info@rzsobbl.ch

Bevölkerungsschutz
R ZSO BBL
Dorfstrasse 28
4586 Kyburg-Buchegg

bevoelkerungsschutz.bbl(at)bluewin.ch




www.rzsobbl.ch

Die Aufgaben des Zivilschutzes sind in Art. 2 Abs 1 des Zivilschutzgesetzes wie folgt festgelegt: "Der Zivilschutz bezweckt den Schutz der Bevölkerung vor Auswirkungen von Katastrophen, Notlagen und bewaffneten Konflikten und trägt zur Bewältigung solcher Ereignisse bei. Er dient humanitären Zwecken." Der Kulturgüterschutz gehört ebenfalls in den Aufgabenbereich des Zivilschutzes.