Familie
Information zur FamEL (Ergänzungsleistung für einkommensschwache Famillien)
Das Amt für soziale Sicherheit des Kantons Solothurn ist zuständig für die FamEL.
Voraussetzungen welche für eine Anmeldung kumulativ erfüllt sein müssen:
- Seit 2 Jahren ununterbrochener Wohnsitz im Kt. Solothurn
- häusliche Gemeinschaft mit Kindern unter 6 Jahren. Sobald das jüngste Kind 6 Jahre als wird, erlischt ein allfälliger FamEL-Anspruch.
- Mind. ein Elternteil muss erwerbstätig sein und ein Mindesteinkommen erwirtschaften (siehe Merkblatt)
- nach erfolger FamEL-Berechnung muss ein Ausgabenüberschuss ausgewiesen sein.
Weitere Information und Anmeldeformular:
Amt für soziale Sicherheit Kanton Solothurn